Jagdpacht in Berlin
Jagdpacht im eigentlichen Sinn ist in Berlin nicht verfügbar. Die Suche gehört ins Umland: Im Landkreis Barnim, in Oberhavel und in Märkisch-Oderland liegen Reviere eine knappe Autostunde vom Stadtrand, zu Pachtzinsen von fünf bis fünfzehn Euro je Hektar. Wer aus Berlin pachtet, sollte die Fahrzeit im Winter einkalkulieren, nicht die auf der Karte.
Nichts Passendes in Berlin?
Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Berlin sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Berlin ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Jagd in Berlin
Berlin ist das Bundesland mit der ungewöhnlichsten Jagdsituation Deutschlands. Rund ein Fünftel der Landesfläche ist Wald — Grunewald, Düppeler Forst, Tegeler Forst, Köpenicker und Müggelheimer Forsten —, und mitten in der Stadt lebt eine der bekanntesten Schwarzwildpopulationen Europas. Bejagt wird überwiegend zur Schadensabwehr in Kleingartenanlagen, Parks und an Bahntrassen, meist mit Kugel auf kurze Distanz und unter hohem Sicherheitsdruck.
Prägende Wildarten in Berlin
Was kostet eine Jagdpacht in Berlin?
Jagdpacht im engeren Sinne ist in Berlin praktisch nicht verfügbar. Im angrenzenden Brandenburg liegen die Pachtzinsen bei 5 bis 15 Euro je Hektar und Jahr, in stadtnahen Revieren etwas höher.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Berlin
Das Berliner Landesjagdgesetz trägt der Lage in einer Millionenstadt Rechnung: Die Jagd dient in weiten Teilen der Gefahrenabwehr und dem Schutz vor Wildschäden, und der Umgang mit Schusswaffen im besiedelten Bereich unterliegt strengen zusätzlichen Auflagen. Bejagt wird meist mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde auf befriedeten Bezirken. Für die Jagdausübung ist praktisch immer eine Abstimmung mit den Berliner Forsten nötig.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Berlin (LJagdG Bln) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Berlin achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.