Jagdrevier im Landkreis Uckermark pachten
Nirgendwo in Deutschland ist ein eigenes Revier so gut erreichbar wie in Brandenburg. Große zusammenhängende Kiefernforsten, viele Eigenjagdbezirke aus früherem Großgrundbesitz und ein entspannter Markt sorgen dafür, dass regelmäßig Flächen frei werden. Die Kehrseite: Der Wolf ist flächendeckend zurück, und die Afrikanische Schweinepest hat im Osten des Landes eigene Auflagen mit sich gebracht.
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Jagd im Landkreis Uckermark
Die Uckermark ist der flächengrößte Landkreis Deutschlands und zugleich einer der am dünnsten besiedelten. Schorfheide, Buchenwälder von Grumsin, weite Seenketten und großflächige Ackerschläge bilden Reviere, wie es sie im Westen nicht mehr gibt — Größen von 1.000 Hektar und mehr sind normal. Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild kommen flächendeckend vor, dazu ein etabliertes Wolfsvorkommen, das Ansitz und Bewegungsjagd spürbar verändert hat.
Prägende Wildarten im Landkreis Uckermark
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Landkreis Uckermark?
Sehr niedrige Pachtzinsen bei sehr großen Flächen — für Berliner Jäger die naheliegendste Region, aus der Stadt in gut einer Stunde erreichbar. Reviere sind in Brandenburg groß und im bundesweiten Vergleich günstig; 5 bis 15 Euro je Hektar und Jahr sind marktüblich. Reviere mit starkem Rotwildvorkommen und guter Erreichbarkeit von Berlin liegen darüber.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Brandenburg
Brandenburg kennt keine Rotwildbezirke — Rotwild darf im gesamten Land vorkommen und bejagt werden, was das Land vom Süden Deutschlands unterscheidet. Die Abschussplanung ist für Schalenwild vorgeschrieben, für Rehwild aber in weiten Teilen zugunsten körperlicher Vereinbarungen gelockert. Der Wolf unterliegt dem Jagdrecht, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Eigenjagdbezirke setzen 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.
Maßgeblich ist das Brandenburgisches Jagdgesetz (BbgJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Landkreis Uckermark achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.