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Jagdpacht im Landkreis Emsland

Die Pachtzinsen reichen von zehn Euro je Hektar in der Heide bis über vierzig im Hannoverschen Umland. Ein niedersächsisches Thema ist der Gänsefraßschaden in den Marschen an Elbe, Weser und Ems: Dort weiden Zehntausende nordische Gänse, und die Schadensregulierung ist ein eigenes Kapitel im Pachtvertrag. Lesen Sie ihn dort besonders genau.

Aktuelle Angebote: Jagdpacht im Landkreis Emsland

Jagd im Landkreis Emsland

Das Emsland ist der zweitgrößte Landkreis Deutschlands und eine der letzten echten Niederwildhochburgen. Zwischen Ems, Moorlandschaften und intensiv genutzter Ackerflur halten sich Feldhasen- und Fasanenbesätze, die anderswo längst verschwunden sind — eine Folge von Hegearbeit, Prädatorenmanagement und kleinteiligen Strukturen. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild ist mit dem Maisanbau stark gewachsen, und in einzelnen Gebieten kommt Damwild vor.

Prägende Wildarten im Landkreis Emsland

FeldhaseFasanRehwildSchwarzwildDamwild

Was kostet eine Jagdpacht im Landkreis Emsland?

Gute Niederwildreviere sind hier gefragt und teuer und werden fast nie öffentlich angeboten — sie wandern innerhalb bestehender Jagdgesellschaften weiter. Der Pachtzins liegt meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In den Ackerbauregionen ist der Wildschadensersatz für Mais- und Kartoffelschläden der größte Kostenblock; klären Sie die Regelung vor Vertragsschluss.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Niedersachsen

Das Niedersächsische Jagdgesetz kennt für Rehwild keine behördliche Abschussplanung mehr — der Abschuss wird zwischen Revierinhaber und Jagdgenossenschaft vereinbart. Für Rot-, Dam- und Muffelwild bleibt der Abschussplan bestehen; Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildbezirke beschränkt. Die Wildschadensregelung ist detailliert ausgestaltet und in Ackerbauregionen der entscheidende Verhandlungspunkt beim Pachtvertrag.

Maßgeblich ist das Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Landkreis Emsland achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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