Jagdrevier im Landkreis Emsland pachten
Kaum ein Land bietet so unterschiedliche Reviertypen: Marsch und Moor im Nordwesten, die Heide in der Mitte, Bergwald im Harz und Solling, Ackerbau im Süden. Reviere vergeben Jagdgenossenschaften und die Landesforsten, letztere im offenen Verfahren. Im Harz hat der Borkenkäfer die Waldstruktur grundlegend verändert — was für Rot- und Rehwild neue Äsung, für den Ansitz aber weniger Deckung bedeutet.
Aktuelle Angebote: Jagdrevier im Landkreis Emsland

Begehungsschein Esslingen
ESSLINGEN , BADEN-WÜRTTEMBERG
€500
Pro Jahr

Begehungsschein im Niederwildrevier bei Nördlingen
NÖRDLINGEN, BAYERN
€680
Pro Jahr

Pacht im Niederwildrevier bei Treuchtlingen
TREUCHTLINGEN, BAYERN
€8.500
Pro Jahr
Jagd im Landkreis Emsland
Das Emsland ist der zweitgrößte Landkreis Deutschlands und eine der letzten echten Niederwildhochburgen. Zwischen Ems, Moorlandschaften und intensiv genutzter Ackerflur halten sich Feldhasen- und Fasanenbesätze, die anderswo längst verschwunden sind — eine Folge von Hegearbeit, Prädatorenmanagement und kleinteiligen Strukturen. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild ist mit dem Maisanbau stark gewachsen, und in einzelnen Gebieten kommt Damwild vor.
Prägende Wildarten im Landkreis Emsland
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Landkreis Emsland?
Gute Niederwildreviere sind hier gefragt und teuer und werden fast nie öffentlich angeboten — sie wandern innerhalb bestehender Jagdgesellschaften weiter. Für ein Revier werden üblicherweise 15 bis 40 Euro je Hektar und Jahr aufgerufen. Gute Niederwildreviere mit Hasen- und Fasanenbesatz erzielen Spitzenpreise, reine Waldreviere im Harz liegen darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Niedersachsen
Das Niedersächsische Jagdgesetz kennt für Rehwild keine behördliche Abschussplanung mehr — der Abschuss wird zwischen Revierinhaber und Jagdgenossenschaft vereinbart. Für Rot-, Dam- und Muffelwild bleibt der Abschussplan bestehen; Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildbezirke beschränkt. Die Wildschadensregelung ist detailliert ausgestaltet und in Ackerbauregionen der entscheidende Verhandlungspunkt beim Pachtvertrag.
Maßgeblich ist das Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Landkreis Emsland achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.