Jagdpacht im Harz
Die Pachtzinsen liegen bei zehn bis zwanzig Euro je Hektar. Der Wildschaden in der Magdeburger Börde ist wegen des intensiven Ackerbaus ein ernster Posten, in den Waldrevieren des Harzes dagegen gering. Ein Punkt, den viele übersehen: In der Elbaue können Hochwasserjahre die Bejagung über Wochen unterbrechen, während der Pachtzins weiterläuft.
Auf der Karte ansehenAktuelle Jagdmöglichkeiten im Harz
Für eine Jagdpacht liegt im Harz gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.
Jagd im Harz
Der Harz ist das nördlichste deutsche Mittelgebirge und verteilt sich auf Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen. Traditionell ein Fichtengebirge, hat er durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer in den letzten Jahren die größten Waldflächenveränderungen Deutschlands erlebt — riesige Freiflächen, die dem Wild Äsung bieten und die Bejagung von Grund auf verändert haben. Rotwild ist die prägende Wildart, Rehwild und Schwarzwild kommen flächendeckend vor, und der wiederangesiedelte Luchs gehört seit Jahren zum Bestand.
Prägende Wildarten im Harz
Was kostet eine Jagdpacht im Harz?
Preislich moderat mit großen Revieren; die Kalamitätsflächen drücken die Nachfrage nach klassischen Waldrevieren, bieten jagdlich aber Chancen. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 8 und 20 Euro je Hektar und Jahr. In der Magdeburger Börde ist der Wildschadensersatz auf Zuckerrüben- und Weizenschlägen der entscheidende Verhandlungspunkt.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Sachsen-Anhalt
Das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt erlaubt Rotwild landesweit und schreibt für Schalenwild Abschusspläne vor; bei Rehwild bestehen vereinfachte Verfahren. Für den Harz gelten wegen des Nationalparks und der großflächigen Borkenkäferschäden besondere Abstimmungen zwischen Forst- und Jagdbehörden, die sich unmittelbar auf Abschusshöhe und Bejagungsart in angrenzenden Revieren auswirken.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Harz achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.