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Begehungsschein in Salzburg

Im Land Salzburg trennt sich der Markt scharf: Im Flachgau rund um die Stadt ist die Nachfrage hoch und das Angebot knapp, in den inneren Tälern von Pinzgau, Pongau und Lungau finden sich Abschussverträge zu deutlich moderateren Beträgen. Die Bundesforste und der Nationalpark Hohe Tauern vergeben einen Teil der Flächen über öffentliche Ausschreibung.

Aktuelle Angebote: Begehungsschein in Salzburg

Jagd in Salzburg

Das Land Salzburg zieht sich als schmales Band von der Stadt bis an den Alpenhauptkamm und wird dabei immer hochalpiner. Im Flachgau prägen Grünland, Moore und Mischwald strukturreiche Rehwildreviere; im Pongau und Pinzgau beginnt das Gebirge mit Gams- und Rotwild, und die Hohen Tauern im Süden mit dem Nationalpark bringen Steinwild und Murmeltier. Der Lungau ist ein Hochtal für sich — rauer, schneereicher und mit eigener Rotwildtradition. Schwarzwild dringt seit Jahren aus dem Norden in die Talböden vor.

Prägende Wildarten in Salzburg

RehwildRotwildGamswildSteinwildMurmeltierSchwarzwild

Was kostet ein Begehungsschein in Salzburg?

Abschussverträge liegen im Land Salzburg meist zwischen 1.200 und 3.500 Euro im Jahr. Der Flachgau rund um die Stadt ist am teuersten, in den inneren Tälern des Lungaus und des Pinzgaus ist es günstiger.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Salzburg

Ein Eigenjagdgebiet erfordert im Land Salzburg 115 Hektar zusammenhängende Fläche. Die Jagdkarte wird jährlich gelöst und schließt die Haftpflichtversicherung ein; die deutsche Jägerprüfung wird anerkannt. Schalenwild unterliegt dem Abschussplan. Salzburg hat die Rotwildbewirtschaftung in Wildregionen gegliedert, für die gemeinsame Abschusspläne und Fütterungskonzepte gelten — der einzelne Pächter ist also stärker an die Nachbarn gebunden als in Deutschland üblich.

Maßgeblich ist das Salzburger Jagdgesetz 1993 in der jeweils geltenden Fassung.

Worauf Sie bei einem Begehungsschein in Salzburg achten sollten

Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten und wie viele Stücke freigegeben sind, wem das Wildbret gehört und wie die Trophäe bewertet wird. Nötig ist außerdem eine gültige Jagdkarte des Bundeslandes; sie schließt die Jagdhaftpflicht ein und wird jährlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde gelöst. Die deutsche Jägerprüfung wird für die Ausstellung anerkannt.

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