Jagdrevier in Bonn pachten
Ein eigenes Revier ist in NRW knapp und teuer. Die größten zusammenhängenden Flächen liegen im Sauerland, im Rothaargebirge und in der Eifel; dort gibt es auch Rotwild in ausgewiesenen Gebieten. Am Niederrhein und im Münsterland prägen kleine Feldreviere mit hoher Rehwilddichte und starkem Schwarzwild das Bild. Ausgeschrieben wird vor allem im Landes- und Kommunalwald.
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Jagd in Bonn
Bonn liegt zwischen Rheintal, Siebengebirge und Eifel. Das Kottenforst-Ville-Gebiet westlich der Stadt ist ein ausgedehntes Waldgebiet mit Reh-, Dam- und Schwarzwild; das Siebengebirge östlich des Rheins bietet steile, bewaldete Vulkankuppen mit Muffelwildvorkommen. Nach Süden schließt der Ahrraum an, nach Westen die Eifel mit ihren Rotwildbezirken — beides in unter einer Stunde erreichbar.
Prägende Wildarten in Bonn
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Bonn?
Im direkten Bonner Umland ist das Angebot knapp; in der Eifel und im Kreis Euskirchen fällt das Preisniveau spürbar ab. Für ein Revier werden meist 25 bis 60 Euro je Hektar und Jahr verlangt — bundesweit mit die höchsten Sätze. Gute Niederwildreviere am Niederrhein und im Münsterland erzielen Spitzenpreise.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Nordrhein-Westfalen
Das Landesjagdgesetz NRW wurde 2015 grundlegend umgestaltet und 2018 in Teilen wieder zurückgenommen; der heutige Stand liegt näher am Bundesjagdgesetz als die Fassung dazwischen. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildbezirke — unter anderem Eifel, Arnsberger Wald, Egge und Rothaargebirge — beschränkt. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild bestehen vereinfachte Verfahren. Wegen der dichten Besiedlung sind Sicherheitsabstände und befriedete Bezirke ein zentrales Thema jeder Reviersuche.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Bonn achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.