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Jagdrevier in Dresden pachten

Sachsen bietet mit dem Erzgebirge und der Dübener Heide große Waldreviere, dazu die weiten Feldfluren der Lommatzscher Pflege mit ausgezeichnetem Rehwildbesatz. In der Lausitz ist der Wolf seit Jahren fest etabliert und verändert das Verhalten des Schalenwilds spürbar. Reviere werden von Jagdgenossenschaften und von Sachsenforst vergeben.

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Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Dresden

Jagd in Dresden

Dresden hat mit der Dresdner Heide eines der größten Stadtwaldgebiete Deutschlands direkt im Stadtgebiet — Kiefern- und Mischwald mit Reh- und Schwarzwild. Südöstlich beginnt die Sächsische Schweiz mit felsigen, schwer bejagbaren Waldrevieren, südwestlich das Osterzgebirge mit Rotwild in den Höhenlagen. Nach Norden schließt die Lausitz mit ihren weiten Kiefernforsten und dem etablierten Wolfsvorkommen an.

Prägende Wildarten in Dresden

RehwildSchwarzwildRotwildMuffelwild

Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Dresden?

Rund um Dresden ist die Nachfrage höher als im übrigen Sachsen, das Preisniveau bleibt aber unter dem westdeutscher Ballungsräume. Reviere werden üblicherweise für 8 bis 20 Euro je Hektar und Jahr vergeben. Rotwildreviere im Erzgebirge und wildreiche Reviere in der Dübener Heide liegen darüber.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Sachsen

Das Sächsische Jagdgesetz kennt keine Rotwildbezirke; Rotwild darf landesweit vorkommen. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, für Rehwild gilt eine vereinfachte, mehrjährige Regelung. Der Wolf unterliegt in Sachsen dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit; für Herdenschutz und Schadensausgleich bestehen eigene Förderprogramme, die für Reviere in der Lausitz praktisch relevant sind.

Maßgeblich ist das Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Dresden achten sollten

Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.

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