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Jagdrevier in Basel-Stadt pachten

Basel-Stadt besteht aus der Stadt sowie den Landgemeinden Riehen und Bettingen; jagdlich nutzbar ist im Wesentlichen der schmale Streifen am Fuß des Tüllinger Bergs und der Chrischona. Formal ist auch dies ein Revierkanton mit Verpachtung an Jagdgesellschaften — praktisch beginnt die Suche einen Kilometer weiter.

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Nichts Passendes in Basel-Stadt?

Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Basel-Stadt sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten im gesamten Angebot

In Basel-Stadt ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus anderen Regionen.

Jagd in Basel-Stadt

Basel-Stadt ist der kleinste Schweizer Kanton und besteht aus der Stadt Basel sowie den Landgemeinden Riehen und Bettingen. Jagdlich nutzbar sind im Wesentlichen die Wälder und Feldlagen um Riehen und Bettingen am Fuß des Tüllinger Bergs und der Chrischona — ein schmaler Streifen zwischen Stadt und deutscher Grenze. Rehwild steht dort in guten Dichten, dazu Fuchs, Dachs und Wasserwild am Rhein. Schwarzwild wechselt aus dem badischen Hinterland ein und sorgt in Gärten und Rebbergen regelmäßig für Schäden.

Prägende Wildarten in Basel-Stadt

RehwildFuchsDachsWildenten

Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Basel-Stadt?

Basel-Stadt umfasst neben der Stadt nur die Gemeinden Riehen und Bettingen; jagdlich nutzbare Fläche gibt es fast ausschließlich dort, in wenigen kleinen Revieren.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Kantonales Jagdrecht in Basel-Stadt

Basel-Stadt ist formal Revierjagdkanton: Die wenigen Reviere in Riehen und Bettingen werden an Jagdgesellschaften verpachtet, Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis. Auf dem gesamten Stadtgebiet ruht die Jagd faktisch; wo gejagt wird, gelten wegen der Siedlungsnähe sehr strenge Auflagen zur Schusssicherheit und zur zulässigen Munition.

Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Basel-Stadt in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).

Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Basel-Stadt achten sollten

Prüfen Sie, wie viele Mitglieder die Gesellschaft hat, wie Pachtzins und Wildschaden aufgeteilt werden und welche Abschussvorgaben der Kanton macht. Viele Gemeinden knüpfen die Pacht an einen Wohnsitz im Kanton oder in der Schweiz — klären Sie das vor allen weiteren Schritten.

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